Ersterwähnung

Das ‚Mannlehen‘

Die Dörfer Aufenau ( früher: „Afenaw“), Neudorf (früher: „Nawendorff“) und der Hayn bei Wächtersbach (früher: „Wechtersbach“), gemeint ist die Lage oberhalb des heutigen Freibades.

Dieses Ländchen hatte ‚reichsunmittelbaren‘ Status, dies bedeutete, es war ein selbstständiges Gebiet mit eigener staatlicher Verwaltung und Rechtshoheit. Es war nur dem Kaiser unterstellt und sonst keinem Herren.

Ersterwähnung

Überschrift: Friedrich, Herr zu Lisberg – gibt zu Lehen (verleiht) im Jahre 1365 dem Johann Forstmeister zu Gelnhausen die Dörfer Aufenau, Neudorf und Hain

Text der Urkunde:
Wir, Friedrich, Herr zu Lisperg, bekennen öffentlich mit diesem Brief (Urkunde) für uns und alle unsere Erben, allen, die ihn sehen, hören und lesen, dass Wir (dem) Johann Forstmeister von Gelnhausen und seinen Erben zu rechtem Mannlehen leihen und geliehen haben die Dörfer Aufenau („Afenaw“), Neudorf („Nawendorff“ ) und den Hayn bei Wächtersbach („Wechtersbach“) mit allem was dazu gehört in Dorf, in Feld, an Wald, Äckern, Wiesen, an Wasser und Weide, mit Gerichtbarkeit, mit allen Nutzen, Gewohnheiten und Rechten, die vorgenannte Güter mit allem was dazugehört und nichts ausgenommen, von seinen Eltern, von unseren Eltern und von uns und allen Gefährten innehatten. Dieses haben Wir, Friedrich, Herr zu Lisperg genannt, für uns und unsere Erben mit dieser Urkunde gesichert (bestätigt) und dazu mit unserem angehängten Siegel versehen.

Datum: Im Jahre des Herrn 1365 , am Tag nach Michaelis, des heiligen Erzengels (Das wäre dann der 1. Oktober, denn der Michaelistag ist der 30. September).

Text aus dem „CODEX DIPLOMATICUS“ – siehe vorliegende Original-Titelseiten dieses Urkunden-Sammelwerks von 1768, Band 5, Seite 1028 – Kapitel XXXIII (33).

Ich hoffe, dass diese Übersetzung das damalige Ereignis verständlich wiedergibt.

Übersetzung von Gerhard Jahn